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Wie gehen wir mit den Bergbausteuern im Jahr 2026 um? (Berichtsleitfaden)

Mining rewards are taxable as ordinary income at fair market value upon receipt—not sale—with cost basis set then for future capital gains calculations.

Feb 01, 2026 at 01:39 am

Steuerliche Klassifizierung von Bergbauprämien

1. Belohnungen für das Kryptowährungs-Mining werden als ordentliches Einkommen zum fairen Marktwert am Tag des Erhalts behandelt.

2. Das IRS und die meisten großen Steuerhoheitsgebiete klassifizieren neu geprägte Münzen beim Erwerb als steuerpflichtiges Ereignis, nicht beim Verkauf.

3. Miner müssen das genaue Datum, die Uhrzeit und den Gegenwert in US-Dollar für jede erhaltene Blockbelohnung aufzeichnen, indem sie zuverlässige Börsendaten oder Blockchain-Explorer verwenden.

4. Hardware-Abschreibungen und Stromkosten können nur dann abgezogen werden, wenn der Bergbaubetrieb nach lokalem Steuerrecht als Gewerbe oder Unternehmen gilt.

5. Hobby-Bergbauaktivitäten unterliegen strengeren Beschränkungen für den Abzug von Ausgaben und erfordern eine getrennte buchhalterische Behandlung von professionellen Aktivitäten.

Kostenbasisverfolgung für zukünftige Dispositionen

1. Jede Mining-Belohnung legt ihre eigene Kostenbasis fest, die dem USD-Wert entspricht, der bei Erhalt als Einkommen ausgewiesen wird.

2. Wenn geschürfte Münzen später verkauft, gehandelt oder ausgegeben werden, werden Kapitalgewinne oder -verluste berechnet, indem diese ursprüngliche Kostenbasis vom Veräußerungserlös abgezogen wird.

3. FIFO (First-In, First-Out) bleibt die Standardmethode zur Identifizierung der entsorgten Einheiten, sofern nicht gleichzeitig eine spezifische Identifizierung dokumentiert wird.

4. Tracking-Tools auf Wallet-Ebene müssen Zeitstempel, Transaktions-Hashes und Bewertungsquellen bewahren, um die Prüfungsbereitschaft zu unterstützen.

5. Cross-Chain-Bewegungen – wie die Überbrückung der abgebauten ETH zu Arbitrum – lösen keine Besteuerung aus, müssen jedoch protokolliert werden, um die Integrität der Eigentumskette aufrechtzuerhalten.

Abzugsfähige Ausgaben für Bergbaubetriebe

1. Der Stromverbrauch, der direkt der Mining-Hardware zuzuordnen ist, gilt als abzugsfähige Ausgabe, wenn es sich bei der Tätigkeit um ein Unternehmen handelt.

2. Kühlinfrastruktur, dedizierte Internetleitungen und Hostinggebühren für Rack-Server sind förderfähig, wenn sie ausschließlich für das Mining genutzt werden.

3. Die Abschreibungspläne für ASICs und GPUs folgen den lokalen Regeln zur Vermögensklassifizierung – typischerweise fünfjährige MACRS in den USA

4. Home-Office-Abzüge gelten nur, wenn ein klar abgegrenzter, regelmäßig genutzter Raum ausschließlich als Hauptstandort der Bergbautätigkeit dient.

5. Anwalts- und Buchhaltungskosten im Zusammenhang mit der Strukturierung des Bergbauunternehmens oder der Erstellung von Steuererklärungen sind im Jahr, in dem sie anfallen, vollständig abzugsfähig.

Meldepflichten in allen Gerichtsbarkeiten

1. US-Steuerzahler melden Bergbaueinkommen in Anhang 1 (Formular 1040) und Geschäftsausgaben in Anhang C, wenn sie als Einzelunternehmen tätig sind.

2. Das britische HMRC verlangt, dass Bergbaueinkommen je nach Umfang und Absicht unter „Sonstiges Einkommen“ oder „Selbstständigkeit“ deklariert werden.

3. Deutsche Steuerzahler müssen Bergbauprämien in die „sonstigen Einkünfte“ (§22 EStG) einbeziehen, wobei die Befreiung erst nach einem Jahr Haltefrist nach Erhalt gilt.

4. Japans nationale Steuerbehörde schreibt die Einbeziehung von Bergbauprämien in die „sonstigen Einkünfte“ ohne Abzug von Hardwarekosten vor, es sei denn, es handelt sich um eine juristische Person.

5. Kanadische Einwohner melden Bergbaueinkommen als Geschäfts- oder Vermögenseinkommen, wobei die CRA detaillierte Protokolle aller Prämieneinnahmen und der damit verbundenen Bewertungen verlangt.

Häufige Fragen und Antworten

F: Muss ich Steuern zahlen, wenn ich die Münzen abbaue, sie aber nie verkaufe oder ausgebe? A: Ja. Die Steuerpflicht entsteht zum Zeitpunkt des Erhalts der Bergbauprämie, unabhängig von der späteren Verfügung.

F: Kann ich die Durchschnittskostenbasis für geschürfte Münzen verwenden? A: Nein. Durchschnittskosten sind für Kryptowährungen nach den aktuellen IRS-Richtlinien und den meisten OECD-konformen Regelungen verboten.

F: Werden Cloud-Mining-Einnahmen anders besteuert als selbst gehostetes Mining? A: Ja. Cloud-Mining-Verträge generieren häufig normale Einnahmen, ohne dass Hardware-bezogene Abzüge in Frage kommen, da kein direktes Eigentum an den Vermögenswerten besteht.

F: Was passiert, wenn mein Mining-Pool in einem anderen Token als dem nativen Chain-Coin auszahlt? A: Jede Auszahlung ist ein separates steuerpflichtiges Ereignis. Sie müssen den USD-Wert des erhaltenen Tokens zum genauen Empfangszeitpunkt anhand nachprüfbarer Marktdaten ermitteln.

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